Als ich das erste Mal kleine dunkle Flecken an einer Wand gesehen habe, war ich ehrlich gesagt verunsichert. Ist das einfach nur Feuchtigkeit? Oder schon Schimmel? Und vor allem: Wer ist jetzt eigentlich verantwortlich? Schimmel in der Wohnung sorgt nicht nur für Ärger, sondern oft auch für Unsicherheit. Viele Mieter:innen fragen sich, ob der Vermieter den Schaden beseitigen muss, ob eine Mietminderung möglich ist oder ob sie selbst etwas falsch gemacht haben. Was du in diesem Fall tun solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Schimmel in der Wohnung: Welche Rechte habe ich?
Nicht jeder Schimmelfleck bedeutet automatisch, dass der Vermieter verantwortlich ist. Entscheidend ist, warum der Schimmel entstanden ist. Mögliche Ursachen können sein:
- Baumängel
- undichte Fenster oder Dächer
- Feuchtigkeit in den Wänden
- Wärmebrücken
- falsches Heiz- oder Lüftungsverhalten
Erst wenn die Ursache geklärt ist, lässt sich beurteilen, wer für die Beseitigung verantwortlich ist.
Schimmel sofort dem Vermieter melden
Entdeckst du Schimmel in deiner Wohnung, solltest du deinen Vermieter möglichst schnell informieren. Am besten schriftlich, mit Fotos und einer möglichst genauen Beschreibung, wo der Schimmel aufgetreten ist. Je früher der Schaden gemeldet wird, desto besser lässt sich oft verhindern, dass er sich weiter ausbreitet.
Muss der Vermieter den Schimmel beseitigen?
Liegt der Schimmel beispielsweise an einem Baumangel, undichten Leitungen, mangelhafter Dämmung, oder anderen baulichen Ursachen, ist grundsätzlich der Vermieter dafür verantwortlich, den Mangel zu beseitigen. Anders kann die Situation aussehen, wenn der Schimmel nachweislich durch falsches Lüften oder Heizen entstanden ist.
Darf ich bei Schimmel die Miete mindern?
Ist die Wohnung durch Schimmel erheblich beeinträchtigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Mietminderung infrage kommen. Wie hoch sie ausfällt, hängt immer vom Einzelfall ab. Wichtig ist: Die Miete sollte nicht eigenmächtig gemindert werden, ohne sich vorher rechtlich beraten zu lassen. Denn eine unberechtigte Mietminderung kann selbst zu Problemen führen.
Schimmel in der Wohnung: Was solltest du dokumentieren?
Falls es zu Streitigkeiten kommt, helfen häufig Fotos vom Schimmel, Datum der Entdeckung, Schriftverkehr mit dem Vermieter, eventuell Messwerte zur Raumfeuchtigkeit und Zeugen, falls vorhanden. Je besser der Schaden dokumentiert ist, desto einfacher lässt sich der Verlauf später nachvollziehen.
Kann Schimmel gesundheitsschädlich sein?
Schimmel kann – je nach Art und Ausmaß – gesundheitliche Beschwerden begünstigen. Dazu können beispielsweise gehören:
- gereizte Atemwege,
- Husten,
- allergische Reaktionen,
- oder Kopfschmerzen.
Besonders vorsichtig sollten Menschen mit Asthma, Allergien, geschwächtem Immunsystem sowie kleine Kinder und ältere Menschen sein.

Diese Fehler solltest du bei Schimmel in der Wohnung vermeiden
Ein häufiger Fehler: Schimmel mit Farbe überstreichen. Dadurch verschwindet häufig nur der sichtbare Fleck – nicht aber die eigentliche Ursache. Auch aggressive Reinigungsmittel sollten nicht unüberlegt eingesetzt werden.
Mein persönlicher Tipp
Ich würde Schimmel niemals einfach ignorieren. Nicht, weil jeder kleine Fleck sofort gefährlich ist. Sondern weil Feuchtigkeitsschäden meist nicht von allein verschwinden. Je früher das Problem geklärt wird, desto einfacher lässt es sich häufig beheben.
Fazit: Schimmel in der Wohnung ist nicht immer Vermieter-Sache
Welche Rechte Mieter bei Schimmel haben, hängt maßgeblich von der Ursache ab. Ist ein Baumangel verantwortlich, muss der Vermieter den Schaden in der Regel beseitigen. Wichtig ist, Schimmel frühzeitig zu melden, sorgfältig zu dokumentieren und sich bei Fragen zu einer möglichen Mietminderung rechtlich beraten zu lassen. Denn die beste Lösung ist immer, den Schimmel nicht nur zu entfernen, sondern auch die Ursache dauerhaft zu beseitigen.
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