Diese Dinge sind auf dem Balkon verboten und viele Mieter wissen es nicht

Frau Balkon

Der Balkon gilt für viele als kleine Wohlfühloase: Pflanzen, Sonnenliegen, Grillabende oder ein Glas Wein nach Feierabend. Doch auch wenn der Balkon zur Wohnung gehört, bedeutet das nicht, dass dort alles erlaubt ist. Tatsächlich gibt es einige Regeln, die Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen kennen sollten. Wer sie ignoriert, riskiert im schlimmsten Fall Ärger mit Nachbar:innen, Vermieter:innen oder sogar Bußgelder.

1. Grillen – zumindest nicht unbegrenzt

Kaum steigen die Temperaturen, wird der Grill herausgeholt. Doch genau hier beginnt oft der Streit. Grundsätzlich ist Grillen auf dem Balkon nicht automatisch verboten. Allerdings können Mietverträge oder Hausordnungen Einschränkungen enthalten. Zudem dürfen Nachbar:innen nicht dauerhaft durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.

Mehrere Gerichte haben bereits entschieden, dass exzessives Grillen auf Balkonen unzulässig sein kann. Wie oft gegrillt werden darf, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab.

2. Wäsche so aufhängen, dass sie andere stört

Wäsche auf dem Balkon zu trocknen ist grundsätzlich erlaubt. Problematisch wird es jedoch, wenn:

  • Wäsche weit über das Balkongeländer hängt
  • tropfendes Wasser andere Balkone verschmutzt
  • große Wäscheständer dauerhaft das Erscheinungsbild beeinträchtigen

In einigen Wohnanlagen gibt es hierzu zusätzliche Regelungen.

Mehr zum Thema Wäsche auf dem Balkon, liest du hier.

Balkon Wäscheständer
Du darfst auf deinem Balkon die Wäsche nur so aufhängen, dass sie niemanden stört.

3. Blumenkästen unsicher befestigen

Blumenkästen gehören zu den häufigsten Ursachen für Streitigkeiten. Der Grund:
Fallen Kästen oder Pflanzgefäße herunter und verletzen jemanden, kann es teuer werden. Deshalb müssen Blumenkästen immer sicher befestigt werden. Besonders Kästen an der Außenseite des Geländers sollten stabil montiert sein.

4. Tauben füttern

Was für manche tierlieb wirkt, ist vielerorts ausdrücklich verboten. Viele Städte und Wohnanlagen untersagen das Füttern von Tauben, weil sich die Tiere stark vermehren und erhebliche Verschmutzungen verursachen können. Je nach Kommune können sogar Bußgelder drohen.

5. Lärm bis spät in die Nacht

Der Balkon ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier gelten die allgemeinen Ruhezeiten. Laute Musik, Partys oder längere Gespräche können insbesondere nachts zu Beschwerden führen. Besonders zwischen 22 Uhr und 6 Uhr müssen Mieter:innen Rücksicht auf ihre Nachbarschaft nehmen.

6. Zigarettenstummel herunterwerfen

Klingt selbstverständlich – passiert aber häufiger, als man denkt. Wer Zigarettenreste vom Balkon wirft, riskiert nicht nur Streit mit Nachbar:innen, sondern kann auch haftbar gemacht werden. Zudem stellen glimmende Zigaretten ein erhebliches Brandrisiko dar.

7. Große Umbauten ohne Genehmigung

Viele möchten ihren Balkon verschönern. Gegen Möbel, Pflanzen oder Dekoration spricht meist nichts. Anders sieht es bei festen Überdachungen, Sichtschutzkonstruktionen, Markisen und baulichen Veränderungen aus. Hier können je nach Mietvertrag oder Eigentümergemeinschaft Genehmigungen erforderlich sein.

8. Offenes Feuer

Kerzen sind meist unproblematisch. Offene Feuerstellen oder Feuerschalen auf dem Balkon können dagegen kritisch werden. In vielen Mehrfamilienhäusern sind sie aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

9. Satellitenschüsseln einfach montieren

Wer ohne Zustimmung eine Satellitenschüssel am Balkongeländer befestigt, kann Probleme bekommen. Gerade bei sichtbaren Veränderungen an der Außenfassade benötigen Mieter:innen oft die Zustimmung des Vermieters.

Warum es auf dem Balkon überhaupt Regeln gibt

Die meisten Vorschriften haben einen einfachen Hintergrund:
Rücksichtnahme. Denn Balkone befinden sich meist dicht nebeneinander. Was für die eine Person gemütlich ist, kann für andere schnell zur Belastung werden.

Deshalb versuchen Hausordnungen, Mietverträge und Gerichte häufig, einen Ausgleich zwischen persönlicher Freiheit und nachbarschaftlichem Zusammenleben zu schaffen.

Das Fazit: Auf dem Balkon ist nicht alles erlaubt

Auch wenn der Balkon zur eigenen Wohnung gehört, ist dort nicht alles erlaubt. Besonders beim Grillen, bei Lärm, beim Füttern von Tauben oder bei baulichen Veränderungen sollten Mieter:innen vorsichtig sein. Wer sich an die Regeln hält und Rücksicht auf die Nachbarschaft nimmt, kann seinen Balkon trotzdem ganz entspannt als Sommer-Wohnzimmer genießen.

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