Viele denken, deutsches Kindergeld gibt es nur, wenn die ganze Familie in Deutschland lebt. Tatsächlich kann Kindergeld aber auch dann gezahlt werden, wenn Eltern oder Kinder im Ausland wohnen. Besonders innerhalb der EU gelten spezielle Regelungen. Dadurch können unter bestimmten Voraussetzungen sogar Familien Kindergeld erhalten, obwohl das Kind dauerhaft in einem anderen Land lebt. Entscheidend ist allerdings immer der Einzelfall. Unter welchen Bedingungen es möglich ist, erfährst du in diesem Artikel.
Wann Kindergeld im Ausland möglich ist
Grundsätzlich gilt: Deutsches Kindergeld kann auch über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden. Das betrifft zum Beispiel:
- Deutsche, die im Ausland leben oder arbeiten
- EU-Bürger:innen, die in Deutschland arbeiten
- Familien, deren Kinder im EU-Ausland leben
- Grenzgänger:innen oder entsandte Arbeitnehmer:innen
Wichtig ist dabei vor allem die Steuerpflicht oder Sozialversicherung in Deutschland. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt: Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist oder sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben, auch mit Wohnsitz im Ausland.
Besonders innerhalb der EU gelten andere Regeln
Innerhalb der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten deutlich großzügigere Regelungen. Kinder dürfen dort oft auch außerhalb Deutschlands wohnen, ohne dass der Anspruch automatisch entfällt. Das betrifft beispielsweise Familien, bei denen:
- ein Elternteil in Deutschland arbeitet
- das Kind aber in Polen, Spanien oder Frankreich lebt
- oder Eltern zwischen mehreren Ländern pendeln
Laut EU-Recht darf Kindergeld in vielen Fällen auch dann gezahlt werden, wenn das Kind seinen Wohnsitz im EU-Ausland hat.
Kindergeld im Ausland: Diese Voraussetzungen prüfen die Familienkassen genau
Viele unterschätzen allerdings, wie streng die Familienkassen solche Fälle kontrollieren. Wer Kindergeld mit Auslandsbezug beantragt, muss oft zusätzliche Unterlagen einreichen. Dazu gehören unter anderem:
- Nachweise zum Wohnsitz
- Steuerunterlagen
- Arbeitsnachweise
- Angaben zu ausländischen Familienleistungen
Für solche Fälle existiert sogar ein eigenes Formular namens „Anlage Ausland“. Dieses muss eingereicht werden, wenn Eltern oder Kinder im Ausland wohnen oder arbeiten.

Bekommen auch ausländische Staatsangehörige Kindergeld?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. EU-Bürger:innen können Kindergeld erhalten, wenn sie in Deutschland wohnen oder arbeiten. Auch Menschen mit bestimmten Aufenthaltstiteln oder anerkanntem Schutzstatus können Anspruch haben. Keinen Anspruch gibt es dagegen meist:
- bei reinem Aufenthaltsstatus zu Studienzwecken
- bei bestimmten Duldungen
- oder ohne ausreichenden Aufenthaltsstatus
Was passiert, wenn mehrere Länder zuständig sind?
Besonders kompliziert wird es, wenn Eltern in unterschiedlichen Ländern arbeiten oder leben. Dann prüfen Behörden häufig:
- welches Land zuerst zuständig ist
- wo das Kind hauptsächlich lebt
- wo Sozialabgaben gezahlt werden
- ob bereits Familienleistungen im Ausland bezogen werden
In manchen Fällen zahlt ein Land den Hauptbetrag und ein anderes Land nur die Differenz.
Kindergeld im Ausland: Warum das Thema immer wieder diskutiert wird
Kindergeldzahlungen ins Ausland sorgen politisch seit Jahren für Diskussionen. Hintergrund ist vor allem die steigende Zahl von Zahlungen an Familien innerhalb der EU.
Allein im ersten Halbjahr 2025 wurden laut Bundesagentur für Arbeit rund 270 Millionen Euro Kindergeld auf ausländische Konten überwiesen. Die meisten Zahlungen gingen dabei nach Polen, Rumänien und Tschechien. Kritiker:innen fordern deshalb immer wieder eine Anpassung an die jeweiligen Lebenshaltungskosten im Ausland. Eine EU-weite Änderung gibt es bislang allerdings nicht.
Das Fazit: Kindergeld kann auch im Ausland gezahlt werden
Ja, deutsches Kindergeld kann auch im Ausland gezahlt werden, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend sind vor allem Steuerpflicht, Sozialversicherung und der Wohnsitz des Kindes. Gerade innerhalb der EU sind die Regeln deutlich großzügiger, als viele denken. Trotzdem prüfen Familienkassen solche Fälle sehr genau und entscheiden immer individuell.
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