Ich weiß noch, wie oft ich nach meinem Auszug aufs Konto geschaut habe. Jedes Mal dachte ich: „Vielleicht ist die Kaution heute endlich da.“ Wochen vergingen. Dann Monate. Und irgendwann kam die Frage auf, die wahrscheinlich viele Mieterinnen und Mieter kennen: „Darf der Vermieter meine Mietkaution überhaupt so lange einbehalten?“
Die Antwort lautet: Nicht einfach so. Vermieter dürfen die Mietkaution nicht ohne Grund oder unbegrenzt zurückhalten. Gleichzeitig müssen Mieter:innen aber etwas Geduld mitbringen, denn eine sofortige Auszahlung nach der Wohnungsübergabe ist rechtlich meist nicht vorgeschrieben.
Darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?
Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit. Sie kann beispielsweise genutzt werden, wenn:
- noch Mietzahlungen offen sind,
- berechtigte Schadensersatzansprüche bestehen,
- Schäden vorliegen, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen,
- oder noch Betriebskosten abgerechnet werden müssen und mit einer Nachzahlung zu rechnen ist.
Ohne einen nachvollziehbaren Grund darf die Kaution jedoch nicht dauerhaft einbehalten werden.
Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?
Viele glauben, der Vermieter müsse die Kaution direkt nach der Schlüsselübergabe überweisen. Das stimmt so nicht. Nach dem Auszug steht Vermieter:innen eine angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist zu. In dieser Zeit dürfen sie kontrollieren, ob noch offene Forderungen bestehen.
Wie lang diese Frist im Einzelfall ist, hängt von den Umständen ab. In der Praxis wird häufig von einigen Monaten ausgegangen.
Darf wegen der Nebenkosten ein Teil der Kaution einbehalten werden?
Steht die Betriebskostenabrechnung noch aus und ist mit einer Nachzahlung zu rechnen, kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution zunächst zurückbehalten. Wichtig ist aber: Nicht automatisch die gesamte Kaution. Nur der Betrag, der voraussichtlich tatsächlich benötigt wird.
Mietkaution: Normale Gebrauchsspuren muss der Vermieter akzeptieren
Viele Mieter machen sich Sorgen wegen kleiner Gebrauchsspuren. Dabei gilt: Normale Abnutzung gehört zum Wohnen dazu. Dazu können – je nach Einzelfall – beispielsweise gehören:
- leichte Laufspuren auf dem Boden,
- kleine Bohrlöcher,
- normale Gebrauchsspuren an Türen oder Wänden.
Anders sieht es bei erheblichen oder selbst verursachten Schäden aus.

Was tun, wenn die Kaution nicht zurückgezahlt wird?
Bleibt die Kaution auch nach einer angemessenen Zeit aus, kann es sinnvoll sein:
- freundlich beim Vermieter nachzufragen,
- um eine schriftliche Begründung zu bitten,
- offene Forderungen erläutern zu lassen.
Oft lassen sich Missverständnisse bereits auf diesem Weg klären.
Wann lohnt sich rechtliche Beratung?
Reagiert der Vermieter gar nicht oder behält die Kaution ohne erkennbaren Grund ein, kann rechtlicher Rat sinnvoll sein – etwa durch einen Mieterverein oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt. Gerade wenn es um größere Summen geht, lohnt sich eine Prüfung der Ansprüche.
Mietkaution: Mein persönlicher Tipp
Nach einem Umzug bewahre ich inzwischen alle wichtigen Unterlagen gut auf:
- Übergabeprotokoll
- Fotos der Wohnung
- Schriftverkehr mit dem Vermieter
- Zahlungsbelege
Man hofft zwar, sie nie wieder zu brauchen. Aber falls doch Fragen zur Kaution entstehen, ist man froh, alles griffbereit zu haben.
Fazit: Die Mietkaution darf nicht beliebig einbehalten werden
Ein Vermieter darf die Mietkaution nicht beliebig lange oder ohne Grund einbehalten. Er darf sie jedoch vorübergehend zurückhalten, um mögliche Ansprüche zu prüfen oder einen angemessenen Teil wegen einer noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung zu sichern.
Wer nach dem Auszug Geduld mitbringt, seine Unterlagen sorgfältig aufbewahrt und bei Unklarheiten frühzeitig nachfragt, hat meist die besten Chancen auf eine unkomplizierte Rückzahlung.
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